Für die Bundesregierung bleiben Stuttgart 21 und die Neubaustrecke ein Bermudadreieck

Trotz unserer Beschwerde über den höchst eigenwilligen Umgang der Bundesregierung mit den parlamentarischen Fragerechten bleibt die Bundesregierung in ihren erneuten Beantwortung unserer Fragen oberflächlich und gibt weiterhin vor, keinerlei Kenntnis von Kostensteigerungen beim Projekt Wendlingen-Ulm zu haben.

31.05.13 –

Zur Stellungnahme der Bundesregierung auf unsere Beschwerde beim Bundestagspräsidenten hinsichtlich unzureichender Antworten der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Kostenentwicklung der Neubaustrecke Wendlingen-Ulm“ (Drucksache 17/12656) erklärt Harald Ebner, Bundestagsabgeordneter (Bündnis 90/Die Grünen) aus Schwäbisch Hall/Hohenlohe und stellvertretendes Mitglied im Bundestags-Verkehrsausschuss:

Trotz unserer Beschwerde über den höchst eigenwilligen Umgang der Bundesregierung mit den parlamentarischen Fragerechten bleibt die Bundesregierung in ihren erneuten Beantwortung unserer Fragen oberflächlich und gibt weiterhin vor, keinerlei Kenntnis von Kostensteigerungen beim Projekt Wendlingen-Ulm zu haben. Sie hält daran fest, dass ihr keine neue Kostenkalkulation vorliegt, die vom Gesamtwertumfang abweicht. Unter den Teppich gekehrt wird damit die Aussage von Minister Ramsauer in der FAZ vom 25.3.2013, in der er mit weiterer Risiken bei der Neubaustrecke rechnet und darauf verweist, dass ihm kaum ein Projekt bekannt sei, welches zu dem Betrag fertig würde, den man zuerst ausgerechnet hatte. Wie schon beim Projekt Stuttgart 21 scheint niemand im Verkehrsministerium an den realen Projektkosten ein Interesse zu haben. Möglichst lange wird an den alten und zu niedrig kalkulierten Zahlen festgehalten, um weder die Neubaustrecke noch S 21 zu gefährden. Der vorprogrammierte Kostenschock wird damit in die Zukunft verschoben.

Auch in der Antwort auf die Frage nach der verspäteten Inbetriebnahme der Strecke beharrt die Bundesregierung darauf, dass ihr erst im April dieses Jahres mitgeteilt wurde, dass die Eröffnung der Neubaustrecke auf Dezember 2021 verschoben werden muss. Eine erneute Prüfung der Wirtschaftlichkeit sei dennoch nicht vorgesehen, denn auf die Frage nach einer Wirtschaftlichkeitsprüfung bleibt die Regierung weiterhin stumm. Unsere Fragen bezüglich der Ursachen möglicher Mehrkosten werden unter Berufung der unternehmerischen Zuständigkeit der DB AG abgewiesen.  „Der Bundesregierung sind keine Kostenkalkulation der DB AG bekannt, die von dem in der Antwort genannten GWU abweichen“.

Ein weiteres Mal wurden die meisten unserer Fragen vor allem deswegen nicht adäquat und ausreichend beantwortet, weil die Bundesregierung dem „Vorhabenträger Bahn“ beim fraglichen Projekt angeblich blind vertrauen will. Wie vertrauenswürdig deren Aussagen sind, haben wir in der jüngsten Vergangenheit bei den Kostenprognosen für das Projekt Stuttgart 21 eindrucksvoll erleben dürfen. Doch leider hat die Bundesregierung daraus nichts gelernt. Transparenz und ein verantwortungsvoller Umgang mit den Steuergeldern der Bürgerinnen und Bürger sieht anders aus.

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