Keine Gigaliner auf Baden-Württembergs Straßen

Neben den Fragen der Verfassungsmäßigkeit des Versuchs, die vom Bundesverfassungsgericht zu klären sein werden, sprechen ökologische und verkehrspolitische Gründe gegen den Einsatz von Gigalinern. Der Einsatz der Gigaliner würde zu einer Rückverlagerung von Gütern von der Schiene auf die Straße führen.

04.09.12 –

Harald Ebner, Mitglied des Bundestags für Bündnis 90/ Die Grünen und stellvertretendes Mitglied im Verkehrsausschuss, begrüsst die Verfassungsklage der Länder Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein gegen den Feldversuch mit Gigalinern.

Neben den Fragen der Verfassungsmäßigkeit des Versuchs, die vom Bundesverfassungsgericht zu klären sein werden, sprechen ökologische und verkehrspolitische Gründe gegen den Einsatz von Gigalinern.

Der Einsatz der Gigaliner würde zu einer Rückverlagerung von Gütern von der Schiene auf die Straße führen. Damit steht der Feldversuch den Zielen der EU-Kommission entgegen, die in ihrem Weißbuch Verkehr fordert, Güterverkehr mit einer Entfernung von mehr als 300 Kilometern von der Straße auf die Schiene zu verlagern. Gigaliner sind hier kontraproduktiv.

Bereits heute verursacht der Straßengüterverkehr rund ein Viertel der klimaschädlichen CO2-Emissionen, über 55 Prozent der die Vegetation schädigenden Stickstoffoxidemissionen und knapp die Hälfte der gesundheitsschädlichen Partikelemissionen des Straßenverkehrs. Der Feldversuch mit Gigalinern muss deshalb gestoppt werden. Wir brauchen vielmehr zusätzliche Maßnahmen, um die Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene zu fördern, kein weiteres Förderprogramm für den Straßengüterverkehr.

Info: Neben Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein haben auch Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Sachsen-Anhalt den Feldversuch in ihren Ländern abgelehnt.

Kategorie

Verkehr

GRUENE.DE News

<![CDATA[Neues]]>