Vorsorge für den Notfall im Winter ohne Atomausstieg in Frage zu stellen

Die mit den Betreibern vereinbarten Eckpunkte zum begrenzten Weiterbetrieb von Isar 2 und Neckarwestheim im ersten Quartal 2023 sorgen für den Notfall im Winter vor - insbesondere angesichts der weiter sehr angespannten Lage bei unseren französischen Nachbarn. Gerade das Beispiel Frankreich zeigt, welche Defizite eine ganz und gar auf Atomkraftwerke ausgerichtete Stromgewinnung mit sich bringt und wie dadurch die dringend notwendige Energiewende - auch mit Auswirkungen auf Deutschland und Europa - verschleppt wird. Atomkraft bleibt eine Hochrisikotechnologie. Dem trägt die Vorlage Rechnung, indem sie beide zur Debatte stehenden AKW auf die Verfügbarkeit im Notfall vorbereitet. Damit kann gegen Netzinstabilitäten diesen Winter vorgesorgt werden, ohne dass deswegen der Atomausstieg in Frage gestellt werden muss.

Spätestens zum 15. April 2023 endet die Reservevorhaltung, unabhängig von Leistungsbetrieb oder nicht. Oberste Priorität hat dabei die nukleare Sicherheit. Die aufgezeigten Optionen können die größtmögliche Sicherheit gewährleisten, sowohl im AKW Isar 2 als auch in Neckarwestheim. Selbstverständlich funktioniert das nur, wenn nicht weitere bisher nicht bekannte Probleme auftreten. Wichtig ist uns, dass die Haftung für den Betrieb uneingeschränkt bei den Betreibern verbleibt. Das ist auch so vorgesehen und das ist gut so. Unabhängig davon ist die Frage, ob sich jetzt schon abzeichnet, welches Szenario aus dem Stresstest im Dezember zum Tragen kommt. Denn der vorliegende Weg ermöglicht eine Entscheidung nach der jeweiligen Sachlage.



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