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Beim Umgang mit allen Materialien aus den Atomkraftwerken muss stets höchste Vorsicht und Sicherheit oberstes Gebot sein! Nachlässigkeiten im Umgang mit kontaminierten Stoffen darf und wird es nicht geben. Dabei ist es ein ökologisch unbedingt sinnvolles Vorgehen, nur die radioaktiv bedenklichen Abfälle in die aufwendige geologische Tiefenendlagerung zu bringen. Deshalb muss der unbedenkliche Teil der Abfälle entweder in den konventionellen Stoffkreislauf oder die Deponierung. Wichtig ist, dass dieser Freigabevorgang streng und für die Bürger*innen nachvollziehbar kontrolliert wird. Das ist gewährleitet, so dass gerade die Abfälle aus diesem Kontrollsystem ganz besonders unbedenklich sind.
Genauso wie der Ausstieg rational begründet ist, muss auch der Umgang mit den Abfällen auf rationaler Grundlage erfolgen. Nachdem die Berechtigung zum Leistungsbetrieb erlischt, muss gemäß geltender Rechtslage unverzüglich mit dem Rückbau der Anlagen begonnen werden. Der vollständige Rückbau erfordert auch die Beseitigung der unbedenklichen Abfälle, damit die Gefährdung durch radioaktive Stoffe durch Konditionierung und Verpackung bald verringert werden kann.
Diskussionen mit den Betroffenen, dauernde Überzeugungsarbeit sowohl mit den Bürger*innen als auch mit den Betreibern von Deponien sind hierfür selbstverständlich zentral.
Sachlich und fair sollte es zugehen bei der neuen Endlagersuche für Atommüll. Doch die Länder streiten über die Besetzung des Nationalen Begleitgremiums. Das Ergebnis ist, dass dieses wichtige Gremium dem Grunde nach jetzt nicht arbeitsfähig ist. Und das in einer Zeit, in der es besonders gebraucht wird. Lesenswerter SZ-Artikel - in der Überschrift verlinkt.
Im Zuge der Sanierungen der letzten Jahre haben viele Menschen Pelletheizungen eingebaut. Die dürfen weiter drin bleiben, meine auch.
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