Aus Naturschutzsicht sind die Gesetzesänderungen im Bundesnaturschutzgesetz sehr kritisch zu bewerten

Wind- und Solarenergie sind unverzichtbar zur Erreichung einer klimaneutralen, unabhängigen und kostengünstigen Energieversorgung. Deshalb ist es gut, dass nach 16 Jahren Energiewendeblockade jetzt endlich zahlreiche Weichen für einen zügigen Ausbau gestellt werden. Dafür habe auch ich heute im Bundestag gestimmt. Aus Naturschutzsicht sind allerdings die Gesetzesänderungen im Bundesnaturschutzgesetz sehr kritisch zu bewerten. Denn der Ausbau der Erneuerbaren muss so gestaltet werden, dass im Naturhaushalt keine weiteren Schäden entstehen. Ich unterstütze den Kerngedanken bei den Anpassungen des Bundesnaturschutzgesetzes, die Prüf- und Genehmigungsverfahren im Hinblick auf den Artenschutz zu standardisieren, zu beschleunigen und rechtssicher auszugestalten, ohne das Schutzniveau abzusenken. Bundesregierung und Koalition hatten sich das Ziel gesetzt, beim Windkraftausbau den Artenschutzbelangen ausreichend Rechnung zu tragen. Die letzten Änderungen im Gesetz widersprechen leider diesem Ziel und gehen zu Lasten des Naturschutzes.

Dass künftig nicht mehr die Vorhabenträger die vor Ort real lebenden Vogelarten erheben müssen, sondern die Behörden lediglich auf bestehende, oft lückenhafte und selten aktuelle Datenbestände und Kataster zurückgreifen müssen, ist ein beispielloses Novum in der Geschichte des Natur- und Umweltrechts und ein Bruch mit faktenbasierter Genehmigungspraxis. Den Behörden wird faktisch untersagt, Vor-Ort-Begehungen anzuordnen. Auf dieser Basis ist eine angemessene Risikoabschätzung nicht möglich. Auch wurden die im Regierungsentwurf noch enthaltenen sinnvollen Regelungen zur Vermeidung von Vogelkollisionen mit Windkraftanlagen im Zusammenhang mit landwirtschaftlicher Nutzung im direkten Umfeld der Anlagen gestrichen. Damit ist zu befürchten, dass die Schlagopferzahl im Zuge des Windkraftausbaus deutlich steigen wird.

Der parallele Ausbau von Artenhilfsprogrammen ist eine Voraussetzung dafür, trotz einer höheren Zahl artenschutzrechtlicher Ausnahmen die Populationen gefährdeter windsensibler Arten gezielt zu stärken und damit europäische Artenschutz-Vorgaben einzuhalten. Artenhilfsprogramme benötigen eine breite Palette an Instrumenten. Die zuletzt erfolgten Änderungen schließen aber den auch notwendigen Erwerb landwirtschaftlicher Flächen für Artenschutzprojekte aus. Das bedeutet eine kaum begründbare Schwächung von Arten- und Naturschutz ohne Nutzen für die Energiewende.

Diesen Änderungen habe ich als zuständiger Berichterstatter im federführenden Umweltausschuss nicht zugestimmt, auch weil sie teilweise die EU-Rechtskonformität des Gesetzes in hohem Maße gefährden.

Artenschutzkonflikte sind weder das einzige noch das größte Hemmnis für den Windkraftausbau. Die Ursachen für lange Planungs- und Genehmigungsverfahren sind komplex: Fehlende Personalkapazitäten in Behörden, Verhinderungsplanung auf kommunaler Ebene, fehlerhafte Anträge, nicht sachgerechte Abstandsvorgaben, Nutzungskonkurrenzen, unzureichende Digitalisierung und fehlende Daten zu lokalen Populationen windsensibler Arten. Eine wirksame Beschleunigung muss all diese Punkte adressieren.

 



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